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KONTAKT

Facebook Gewinnspiel

Mit der Teilnahme am Gewinnspiel der Hafen Trier Facebook-Fanpage erklärt sich der Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin (im folgenden zur Vereinfachung als „der Teilnehmer“ bezeichnet) mit diesen Gewinnspiel-Bedingungen einverstanden.

Der Veranstalter des Gewinnspiels verlost unter allen Teilnahmeberechtigten:

1 x „Trierer Geschenkgutscheine“ der City Initiative Trier im Gesamtwert von 500,- €

3 x 1 Familienticket für das Sommerheckmeck Familienkonzert am Hafen Trier am 31. Juli oder 1. August 2021 (Ein Familienticket umfasst beide Eltern und deren eigene bzw. im gleichen Haushalt lebende Kinder, max. 6 Personen.)

Teilnahmeberechtigung

Das Gewinnspiel von Hafen Trier auf Facebook wird durchgeführt von der Trierer Hafengesellschaft mbH. Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die Teilnahme mit gefälschten Identitäten oder mit Identitäten von Drittpersonen ist nicht erlaubt. Die Trierer Hafengesellschaft behält sich vor, Teilnehmer, welche gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen, vom Gewinnspiel auszuschließen.

Teilnahme und Gewinnauslosung

Eine Teilnahme am Gewinnspiel erfordert einen Comment/Kommentar, und/oder das Posten des SWT Stadtbusses im „Hafen-Outfit“ sowie ein Like des Beitrages und der Hafen Trier-Fanpage. Sämtliche Teilnehmer landen in einem Lostopf.
Der Gewinner/die Gewinnerin wird nach Teilnahmeschluss unter allen Teilnehmern, die ein entsprechendes Foto gepostet, per E-Mail eingesendet oder den Beitrag kommentiert haben sowie den Beitrag und die Hafen-Fanpage geliked haben per Zufallsprinzip vom Social Media Team von Hafen Trier ermittelt.

Der Gewinner/die Gewinnerin wird per Facebook-Kommentar-Funktion oder in einem gesonderten Posting benachrichtigt und verlinkt sowie per Facebook Nachricht informiert und gebeten, seine/ihre persönlichen Daten ordnungs- und wahrheitsgemäß vollständig zu übermitteln, damit der Gewinn zugestellt werden kann. Wenn sich ein Gewinner nicht bis Freitag, 23. Juli 2021, um 23:59 Uhr auf die Gewinnbenachrichtigung hin gemeldet hat, verliert er den Gewinnanspruch und es wird ein Ersatzgewinner ermittelt. Der Gewinn wird dem Gewinner per Post zugeschickt.

Mit dem Post eines Fotos des SWT „Hafen-Bus“ gibt der/die Verfasser/in des Posts seine Einwilligung, dass die Trierer Hafengesellschaft das Foto zukünftig zu werblichen Zwecken nutzen darf. Der Verfasser des Posts verpflichtet sich evtl. erkennbare Personen auf dem Foto unkenntlich zu machen.

Der Erwerb von Produkten oder die Inanspruchnahme von Dienstleistungen der Trierer Hafengesellschaft mbH ist nicht Voraussetzung für die Teilnahme am Gewinnspiel und hat keinen Einfluss auf den Ausgang des Gewinnspieles selbst.

Das Gewinnspiel steht in keinerlei Verbindung zu Facebook und wird in keiner Weise von Facebook organisiert oder unterstützt.

Teilnahmeschluss

Teilnahmeschluss ist Freitag, der 19. Juli 2021, 23:59 Uhr.

Teilnahmeausschluss

Die Trierer Hafengesellschaft ist berechtigt, Teilnehmer bei Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen oder bei Verdacht der Manipulation von der Teilnahme oder vom Gewinn auszuschließen. Darunter fallen insbesondere Versuche, den Teilnahmevorgang zu beeinflussen, etwa durch Störung des Ablaufs, durch Belästigung oder Bedrohung von Mitarbeitern oder anderer Teilnehmer/innen oder den (Versuch der) Verbreitung von rechts- oder sittenwidrigem Gedankengut. Liegen die Voraussetzungen für einen Teilnahmeausschluss vor, so ist die Trierer Hafengesellschaft auch berechtigt, bereits gewährte Gewinne zurück zu fordern. Die Trierer Hafengesellschaft behält sich das Recht vor, weitere Teilnehmer/innen von einer Teilnahme auszuschließen. Von diesem Recht wird sie insbesondere dann Gebrauch machen, wenn der Teilnehmer den Gewinnspielablauf nachhaltig stört, andere Teilnehmer belästigt oder bedrängt oder rechts- oder sittenwidriges Gedankengut zum Ausdruck bringt. Ein Gewinn wird in diesem Fall nicht ausgezahlt bzw. ausgehändigt, auch wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen.

Haftung

Die Trierer Hafengesellschaft ist stets bemüht, korrekte Aussagen auf der Facebook-Seite bzw. in den Gewinnspiel-Postings zu machen. Sie haftet jedoch nicht für Fehlaussagen (z.B. irrtümliche Aussagen zum Gewinn) oder technisch bedingte Fehler im Zusammenhang mit der Gewinnentscheidung. Es wird darauf hingewiesen, dass Facebook an dem Gewinnspiel nicht beteiligt ist und für sämtliche Inhalte nicht haftet.

Gewinnauszahlung

Der Umfang des jeweiligen Preises wird in dem Gewinnspielaufruf bzw. -Posting auf der jeweiligen Facebook-Fanseite bekannt gegeben. Es ist keine Wandlung o. ä. des Gewinns möglich. Der Gewinn wird von der Trierer Hafengesellschaft nur an Personen ausgehändigt, die alle Voraussetzungen dieser Teilnahmebedingungen erfüllen bzw. diesen zurückfordern, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass die Voraussetzungen eines Gewinns nicht vorliegen. Eine Barauszahlung bzw. ein Umtausch des Gewinns ist nicht möglich.

Besondere Datenschutzhinweise

Zur Teilnahme am Gewinnspiel ist es unumgänglich, dass der Veranstalter personenbezogenen Daten verarbeitet (also erhebt, speichert und nutzt). Der Veranstalter nimmt den Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten sehr ernst. Alle weiteren Informationen zur Datenverarbeitung können Sie unserer Datenschutzerklärung unter https://www.hafen-trier.de/datenschutz/ entnehmen.

Der Gewinn wird dem Gewinner per Post zugeschickt. Sollte die Zustellung anderweitig erfolgen, wird der Gewinner rechtzeitig darüber informiert. Pro Gewinner/Gewinnerin ist nur ein Gewinn möglich. Die Ausschüttung des Gewinns erfolgt über die Trierer Hafengesellschaft mbH, einen von der Trierer Hafengesellschaft beauftragten Dritten, oder einen Kooperationspartner der Trierer Hafengesellschaft. Die Teilnehmerdaten können zum Zweck der Ausschüttung des Gewinnes an die vorgenannten Partner weitergegeben werden. Die Daten werden ausschließlich zur Durchführung des Gewinnspiels verwendet und anschließend gelöscht.

Abbruch des Gewinnspiels

Der Veranstalter behält es sich vor, das Gewinnspiel jederzeit abzubrechen oder zu beenden – insbesondere bei höherer Gewalt und/oder wenn das Gewinnspiel aus organisatorischen, technischen oder rechtlichen Gründen nicht durchgeführt bzw. fortgesetzt werden kann. Wird das Gewinnspiel aus diesen Gründen abgebrochen oder beendet, haben die Teilnehmer keine Ansprüche gegen den Veranstalter

Rechtsweg

Der Rechtsweg ist für die Durchführung des Gewinnspiels, die Gewinnentscheidung und auch die Gewinnauszahlung bzw. -ausschüttung ausgeschlossen.