Unser Hafen bringts!

Trierer Hafengesellschaft mbH
Ostkai 4
54293 Trier

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Schiff "kursgerecht" Aufstoppen

Die Schiffsführer und Obhutspflichtigen müssen dafür sorgen, dass Fahrzeuge, Verbände, Schubleichter und schwimmende Anlagen nur an den dafür vorgesehenen Einrichtungen oder daran festgemachten Fahrzeugen sicher gemeert werden. Bitte überwachen Sie die Befestigung und passen Sie diese den Wasserstandsschwankungen sowie dem Ein- und Austauchen beim Laden oder Löschen an.

Das Aufstoppen von Fahrzeugen, Verbänden, Schubleichtern und schwimmenden Anlagen an Befestigungseinrichtungen oder daran festgemachten Fahrzeugen ist verboten.

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